Sozialadäquanzklausel kann auf Videospiele angewendet werden
Ab heute ist es möglich, dass auch Videospiele, welche unter Berücksichtigung der Sozialadäquanz, verbotene Symbole zeigen, eine Freigabe von der USK erlangen können. Natürlich sind die Kennzeichen gem. § 86 a StGB weiterhin grundsätzlich verboten. Nach der neuen Rechtsauffassung werden jedoch endlich Videospiele mit anderen Medien, wie Filmen und Serien, gleichgestellt.
game, der Verband der deutschen Games-Branche, schreibt dazu:
Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungswidriger Organisationen im Einzelfall in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
Wolfang Hußmann, Vorsitzender des Beirats der USK, hebt die Bedeutung von Spielen als Medium hervor:
Als Beirat der USK kennen wir das große Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist.
In Deutschland ist die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) für die Prüfung und Freigabe von Videospielen verantwortlich. Die Alterskennzeichnung direkt auf dem physischen Medium ist das für den Endverbraucher sichtbare Ergebnis dieser Kontrolle. Doch vor allem für Spieleanbieter ist ein anderer Aspekt wichtig: Ein Spiel, welches eine Freigabe, ganz gleich welche, erlangt hat, ist strafrechtlich unbedenklich. Die USK bietet also auch eine rechtliche Absicherung an. Bislang konnten allerdings Videospiele, im Gegensatz zu anderen Medien und Kunstformen, grundsätzlich keine Freigabe erhalten, wenn diese Kennzeichen gem. § 86 a StGB enthielten.